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   OVG Niedersachsen, 20.08.2003 - 8 LA 126/03   

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OVG Niedersachsen, 20.08.2003 - 8 LA 126/03 (https://dejure.org/2003,18786)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.08.2003 - 8 LA 126/03 (https://dejure.org/2003,18786)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. August 2003 - 8 LA 126/03 (https://dejure.org/2003,18786)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zur asyl- und abschiebungsrechtlichen Situation der Roma im Kosovo

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 51 Abs 1 AuslG; § 53 AuslG; Art 16a Abs 1 GG
    Abschiebungshindernis; Abschiebungsschutz; Asyl; Kosovo; politische Verfolgung; Roma

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 12.06.2001 - 8 L 516/97

    Abschiebung; Abschiebungshindernisse; Abschiebungsschutz; Albaner; Aschkali;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.08.2003 - 8 LA 126/03
    Der Senat hat wiederholt entschieden, dass die Angehörigen der Volksgruppe der Roma im Kosovo keiner politischen Verfolgung unterliegen, weil die gewalttätigen Übergriffe auf Angehörige ethnischer Minderheiten, die dort noch stattfinden, keine politische Verfolgung im Sinne von Art. 16 a Abs. 1 GG und § 51 Abs. 1 AuslG darstellen (vgl. Senatsbeschl. v. 6.5.2002 - 8 LB 9/02 -, v. 18.3.2002 - 8 LB 19/02 - u. v. 12.6.2001 - 8 L 516/97 -).

    Sie können auch der internationalen Verwaltung, die dort die Gebietsgewalt ausübt, nicht zugerechnet werden, weil UNMIK und KFOR allen im Kosovo lebenden Bevölkerungsgruppen - und damit auch den Roma - mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln Schutz gewähren und dazu prinzipiell auch in der Lage sind (vgl. Senatsbeschl. v. 6.5.2002, v. 18.3.2002 u. v. 12.6.2001, a.a.O.).

    Außerdem wäre ein etwaiges Fehlverhalten dieser Amtswalter UNMIK nicht als politische Verfolgung zuzurechnen, weil keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass UNMIK Fehlverhalten seiner Amtswalter duldet, billigt oder begünstigt (vgl. Senatsbeschl. v. 6.5.2002, v. 18.3.2002 u. v. 12.6.2001, a.a.O.).

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass Roma keinen Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 4 AuslG genießen, weil ein Abschiebungshindernis nach dieser Bestimmung voraussetzt, dass die dem Ausländer im Zielstaat drohende Misshandlung von einem Staat oder einer staatsähnlichen Organisation ausgeht oder zu verantworten ist (BVerwG, Urt. v. 2.9.1997 - 9 C 40/96 - BVerwGE 105, 187; Senatsbeschl. v. 12.6.2001, a.a.O., u. v. 11.7.2003 - 8 LA 109/03 -).

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2002 - 8 LB 19/02
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.08.2003 - 8 LA 126/03
    Der Senat hat wiederholt entschieden, dass die Angehörigen der Volksgruppe der Roma im Kosovo keiner politischen Verfolgung unterliegen, weil die gewalttätigen Übergriffe auf Angehörige ethnischer Minderheiten, die dort noch stattfinden, keine politische Verfolgung im Sinne von Art. 16 a Abs. 1 GG und § 51 Abs. 1 AuslG darstellen (vgl. Senatsbeschl. v. 6.5.2002 - 8 LB 9/02 -, v. 18.3.2002 - 8 LB 19/02 - u. v. 12.6.2001 - 8 L 516/97 -).

    Der Senat hat darüber hinaus mehrfach entschieden, dass Angehörigen der Volksgruppe der Roma im Kosovo keine Gefahren drohen, die die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 6 AuslG rechtfertigen könnten (Senatsbeschl. v. 25.6.2002, v. 6.5.2002 u. v. 18.3.2002, a.a.O.).

  • BVerfG, 10.08.2000 - 2 BvR 260/98

    Überspannung der Anforderungen an das Vorliegen politischer Verfolgung iSv GG Art

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.08.2003 - 8 LA 126/03
    Politische Verfolgung ist ausschließlich staatliche oder quasistaatliche Verfolgung (BVerfG, Beschl. v. 10.8.2000 - 2 BvR 260/98 u.a. - AuAS 2000 S. 187).
  • BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung nach Art. 3 EMRK;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.08.2003 - 8 LA 126/03
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass Roma keinen Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 4 AuslG genießen, weil ein Abschiebungshindernis nach dieser Bestimmung voraussetzt, dass die dem Ausländer im Zielstaat drohende Misshandlung von einem Staat oder einer staatsähnlichen Organisation ausgeht oder zu verantworten ist (BVerwG, Urt. v. 2.9.1997 - 9 C 40/96 - BVerwGE 105, 187; Senatsbeschl. v. 12.6.2001, a.a.O., u. v. 11.7.2003 - 8 LA 109/03 -).
  • OVG Niedersachsen, 06.05.2002 - 8 LB 9/02
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.08.2003 - 8 LA 126/03
    Der Senat hat wiederholt entschieden, dass die Angehörigen der Volksgruppe der Roma im Kosovo keiner politischen Verfolgung unterliegen, weil die gewalttätigen Übergriffe auf Angehörige ethnischer Minderheiten, die dort noch stattfinden, keine politische Verfolgung im Sinne von Art. 16 a Abs. 1 GG und § 51 Abs. 1 AuslG darstellen (vgl. Senatsbeschl. v. 6.5.2002 - 8 LB 9/02 -, v. 18.3.2002 - 8 LB 19/02 - u. v. 12.6.2001 - 8 L 516/97 -).
  • VG Oldenburg, 27.01.2004 - 12 A 606/03

    Asylverfahren von Roma und Ashkali aus Serbien und Montenegro

    (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 3. März 2000 - 12 L 778/00 -, Beschluss vom 18. März 2003 - 8 LB 19/02 - und Beschluss vom 20. August 2003 - 8 LA 126/03 -, V.n.b.; Hess. VGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - 7 UE 3606/99.A -, juris).

    (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22. März 2001 - 8 L 5280/98 -, Beschluss vom 12. Juni 2001 - 8 L 516/97-, Beschluss vom 6. Mai 2002 - 8 LB 9/02 -, Beschluss vom 18. März 2002 - 8 LB 19/02 -, Beschluss vom 20. August 2003 - 8 LA 126/03 - Bay. VGH, Urteil vom 24. November 2003 - 22 B 02.31768 -, Asylmagazin 1-2/04; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Mai 2000 - 14 K 3334/94.A -, Beschluss vom 15. Februar 2002 - 13 A 4726/01.A - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - 3 LB 51/01 -, V.n.b.; Thüringer OVG, Urteil vom 25. April 2002 - 3 KO 264/01 - weitere Nachweise der Rechtsprechung vgl. BAFL, Online-Loseblattwerk Serbien und Montenegro (inkl.

  • OVG Niedersachsen, 03.12.2012 - 8 LA 196/12

    Soziales Netzwerk, sozialer Rückhalt, extreme Gefahrenlage, alleinstehende

    Die in der Frage zu 1. enthaltene Tatsachenfrage, ob allein wegen der Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Roma im Kosovo eine extreme Gefahrenlage besteht, ist in der Rechtsprechung des Senats bereits - verneinend - entschieden (Senatsbeschl. v. 19.4.2011 - 8 LA 57/11 - v. 12.10.2005 - 8 ME 153/05 -, NVwZ 2006, 362; v. 23.6.2005 - 8 LA 75/05 - v. 20.8.2003 - 8 LA 126/03 -, juris Rn. 2 f.; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 4.2.2010 - A 11 S 331/07 -, AuAS 2010, 190 f.; Sächsisches OVG, Urt. v. 19.5.2009 - A 4 B 229/07 -) OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 5.6.2007 - 13 A 4559/05.A - OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 28.9.2006 - 12 B 2.06 -).
  • VG Oldenburg, 28.04.2005 - 12 A 3364/02

    Serbien und Montenegro, Roma, Ashkali, Ägypter, Kosovo, Übergriffe, Extreme

    Eine Gesamtschau der Erkenntnismittel führt zu dem Ergebnis, dass eine extreme allgemeine Gefahrenlage, die bei verfassungskonformer Auslegung und Anwendung des § 60 Abs. 7 S. 2 AufenthG im Rahmen der Feststellung zu § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG zu berücksichtigen wäre, im Kosovo auch für Angehörige der Bevölkerungsgruppen der Roma und Ashkali nicht besteht (ebenso zu § 53 Abs. 6 AuslG: Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 30. April 2004 - 8 LA 102/04 -, vom 20. August 2003 - 8 LA 126/03 - und vom 22. November 2001 - 8JB 2106/01 - m. w. N. der Rechtsprechung).
  • VG Oldenburg, 12.01.2005 - 12 A 2519/02

    Serbien und Montenegro, Kosovo, Roma, Krankheit, Herzerkrankung, Gastritis,

    Eine Gesamtschau der Erkenntnismittel führt zu dem Ergebnis, dass eine extreme allgemeine Gefahrenlage, die bei verfassungskonformer Auslegung und Anwendung des § 60 Abs. 7 S. 2 AufenthG im Rahmen der Feststellung zu § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG zu berücksichtigen wäre, im Kosovo auch für Angehörige der Bevölkerungsgruppen der Roma und Ashkali nicht besteht (ebenso zu § 53 Abs. 6 AuslG: Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 30. April 2004 - 8 LA 102/04 -, vom 20, August 2003 - 8 LA 126/03 - und vom 22. November 2001 - 8 LB 2106/01 - m. w. N. der Rechtsprechung).
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